Am 5. Mai ist die DS-GVO im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden. Am 25. Mai 2018 wird sie als unmittelbar geltendes Recht in Kraft treten. Während die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 durch das BDSG in Deutschland umgesetzt wurde, wird das BDSG weitgehend seine eigenständige Bedeutung verlieren, an seine Stelle wird die europaweite einheitliche Regelung der DS-GVO treten. Zum einen ändert sich die Begriffswelt und Systematik, die der europäische Gesetzgeber verwendet, und zum anderen musste eine hochkomplexe, sich rasant entwickelnde Materie (technologischer Fortschritt, Globalisierung) geregelt werden. Es war ein Ausgleich zu finden zwischen den bedeutenden Interessen des Einzelnen am Schutz seiner Daten und dem fundamentalen Interesse der Wirtschaft am freien (nationalen und globalen) Datenaustausch.
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