§ 70 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die Vorschrift ist inhaltlich identisch mit Art. 30 Abs. 1 bis 4 DS-GVO (siehe die dortigen Erläuterungen).
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Die Vorschrift ist inhaltlich identisch mit Art. 30 Abs. 1 bis 4 DS-GVO (siehe die dortigen Erläuterungen).
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