§ 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Eine entsprechende Vorschrift zum Stichwort „Whistleblower“ ist in der DS- GVO nicht enthalten. Anhaltspunkte zur Interpretation können gleichwohl Art. 38 Rdn. 36 bis 45 geben, die ein vergleichbares Instrument in Form des Datenschutzbeauftragten als Anlaufstelle für Betroffene (Art. 38 Abs. 4 und 5) erläutern.
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