Datenschutzdigital
 

Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes auf Rechtsanwälte

Der Düsseldorfer Kreis begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum 21. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklärt hat.

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