Artikel 66 Dringlichkeitsverfahren
Das Dringlichkeitsverfahren ist ein Instrument für die Fälle, in denen wegen der formellen Einhaltung der Vorschriften zur Zusammenarbeit und Kohärenz (Stellungnahmen, Fristen etc.) die Gefahr besteht, dass die Rechte und Freiheiten betroffener Personen verletzt werden. Es findet nur in Ausnahmefällen und nicht im Regelfall statt, wie sich aus der einleitenden Formulierung ergibt: „Unter außergewöhnlichen Umständen kann …“.
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