Artikel 72 Verfahrensweise
Einfache Mehrheit bedeutet Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen und nichtige Stimmen werden nicht mitgezählt. Nicht erschienene Mitglieder werden wie nicht gültig abgegebene Stimmen behandelt.
Lieferung: 01/21mit Smartlink: https://datenschutzdigital.de/bdsg_0200_art-72