Diese Vorschrift erfüllt die Vorgabe des Art. 54 Abs. 1 Buchst. a und setzt für den Bereich Polizei/Justiz Art. 44 Abs. 1 Buchst. a. der EU-Richtlinie um. Sie entspricht inhaltlich § 22 Abs. 5 BDSG 2003, sowie Abs. 5a, der bereits zum 06. Juni 2017 in Kraft getreten ist.
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