Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben zur Kenntnis genommen, dass zahlreiche Internet-Anbieter planen, ihre Geschäftsmodelle so umzustellen, dass ihre Angebote – insbesondere Informationsdienste und Medieninhalte – nicht mehr nur werbefinanziert, sondern auch gegen Bezahlung angeboten werden. Das darf nicht dazu führen, dass den Nutzern die Möglichkeit genommen wird, sich im Internet anonym zu bewegen und Inhalte zur Kenntnis zu nehmen, ohne dass sie sich identifizieren müssen.
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