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Digitale Ermittlungsbefugnisse  
23.04.2026

Datenschutzkonferenz kritisiert Reformvorhaben der Bundesregierung zu digitalen Ermittlungen bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr

ESV-Redaktion Recht
Die von der Bundesregierung geplanten Neuerungen sehen unter anderem Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich vor (Bild: www.freund-foto.de / stock.adobe.com).
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer aktuellen Pressemitteilung drei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung kritisch beleuchtet, die digitale Ermittlungsbefugnisse vor allem in den Bereichen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ausweiten sollen. Die DSK sieht insbesondere die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter gefährdet.


Die bisherigen Refom-Entwürfe sehen eine automatisierte Datenanalyse und einen biometrischen Abgleich mit Daten aus dem Internet vor. Es handelt sich um folgende Gesetzesentwürfe:
  • Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen: Die Regelung soll eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt. Mit dem Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen sollen bisher unverbundene Dateien und Datenquellen der Polizei, die sowohl die Daten aus der Gefahrenabwehr als auch aus der Strafverfolgung enthalten, in einer Analyseplattform vernetzt werden und durch Suchfunktionen systematisch erschlossen werden.

  • Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit: Die geplanten Neuerungen umfassen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Trainieren von IT-Produkten, einschließlich KI. Diese Befugnisse sollen öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet betreffen und eine Rechtsgrundlage zur Weiterentwicklung von IT-Systemen darstellen.
  • Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus: Der Gesetzesentwurf umfasst Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich. Die Befugnisse sollen der Terrorismusbekämpfung dienen und öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet betreffen.
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Weitgehende Befugnisse laut DSK nicht mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar

Nach Ansicht der DSK gefährden die geplanten Regelungen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich. Da auch Daten kostenpflichtiger Internetdienste bzw. solcher, für die ein Benutzerkonto angelegt werden muss, von der Entwurfsregelung umfasst seien, könne nahezu jeder von solchen Maßnahmen betroffen sein und sämtliche dort veröffentlichte Inhalte Ziel eines Datenabgleichs werden. Falscherkennungen mit allen Konsequenzen sowie die Bildung von Bewegungs- und Verhaltensprofilen seien nicht ausgeschlossen.


DSK fordert verhältnismäßige Ausgestaltung der Befugnisse

Die DSK betont, dass für alle Eingriffsbefugnisse die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten seien, da die unterschiedlichen Gesetzesinitiativen zusammengenommen eine umfassende Überwachung der Menschen ermöglichten. Statt der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Vorgehensweise schlägt die DSK einen Grundrechtsausgleich mit abgestuften Befugnissen vor, wie sie das Bundesverfassungsgericht für die automatisierte Datenanalyse beschrieben hat. Stellschrauben wären der Umfang der einzubeziehenden Daten, die Methoden der Analyse, wie ein Ausschluss von Künstlicher Intelligenz, sofern sie nicht durchgehend kontrolliert werden kann, sowie die Voraussetzungen für die Grundrechtseingriffe, z.B. eine enge Definition der Straftaten, zu deren Verfolgung die Maßnahmen ergriffen werden dürfen.

Quelle: Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz vom 2. April 2026

 


Regeln für mächtige Systeme 

KI-VO

Mitherausgeber: Dr. Silvio Andrae und Jan Pohle

Mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 hat die EU erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Sie etabliert europaweit einheitliche Standards für Innovation, Risikosteuerung und Grundrechtsschutz – und setzt damit zugleich internationale Maßstäbe.

Der Kommentar analysiert die komplexen Anforderungen der Verordnung systematisch und interdisziplinär – aus rechtlicher, technischer und ethischer Perspektive. Er verbindet dogmatische Präzision mit regulatorischer Einordnung und praktischer Umsetzbarkeit und bietet Orientierung für Unternehmen, Behörden, Beraterinnen und Berater sowie Entwickler bei der rechtssicheren Umsetzung durch:
  • Fundierte und verständliche Erläuterung der zentralen Regelungen der KI-VO, insbesondere der auslegungsbedürftigen Begriffsbestimmungen nach Art. 3
  • Analyse von Abgrenzungsfragen und Wechselwirkungen mit bestehendem Recht – vom Produktsicherheitsrecht über die DSGVO bis zu den Rechtsakten der digitalen Agenda der EU
  • Einordnung künftiger Konkretisierungen durch delegierte Rechtsakte, Leitlinien und harmonisierte Normen

Sehen Sie hier den Videocast - ESV im Dialog: KI-VO der EU – Experten im Gespräch: Jan Pohle und Dr. Silvio Andrae. 

 
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