SCHAFFLAND/WILTFANG
Datenschutz
digital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Der SCHAFFLAND/WILTFANG:

100% Datenschutz

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder
(030) 25 00 85-295/ -296

 

Infodienst …

Datenschutzdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Social Media

Twitter Facebook GooglePlus
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Nachgefragt bei Dr. Menke  
06.07.2022

Der Kundendatenschutz im Zeichen des rechtlichen und technischen Wandels

ESV-Redaktion Recht
Dr. Simon Menke: Datenverarbeitungen sollen nach verbreiteter Ansicht nur dann auf die Einwilligung gestützt werden, wenn keine andere rechtliche Grundlage vorliegt (Foto: Privat)
Der Umgang mit Kundendaten ist für zahlreiche Unternehmen eine große rechtliche Herausforderung. Überlagert wird diese Materie noch von immer neuen technischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Veränderungen. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Simon Menke – Leiter Konzerndatenschutz einer internationalen Unternehmensgruppe – im Rahmen eines Interview-Podcasts den Fragen der ESV-Redaktion gestellt




Als die relevantesten rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Kundendaten sieht Dr. Menke die Interessenabwägung, die Einwilligung sowie die Verarbeitung von Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung an. 

Die Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung betont er, dass es noch keine abschließende und detaillierte Rechtsprechung darüber gibt, wann Unternehmen sich auf diese berufen können. Allerdings enthalten die Erwägungsgründe zur DS-GVO unter anderem ausdrückliche Ausführungen dazu, dass an der Nutzung von Daten zu Zwecken der Direktwerbung, aber auch zur Vermeidung von Betrug ein berechtigtes Interesse gegeben sein kann.


Zum Interview-Podcast: „ESV im Dialog – Sie hören Recht: Kundendatenschutz im Zeichen des rechtlichen und technischen Wandels“ ... :

  • auf Spotify
  • auf Apple-Podcast
  • schriftliche Fassung des Interviews
 

Die Einwilligung

Bei der Einwilligung hingegen sind die Anforderungen extrem hoch. Beispielsweise dürfen die Einwilligungstexte nicht zu allgemein gehalten sein. Darüber hinaus muss es die Möglichkeit geben, in verschiedene Datenverarbeitungen gesondert einzuwilligen. Auch deshalb, so Menke weiter, hat sich überwiegend die Ansicht verfestigt, nach der Datenverarbeitungen nur dann auf die Einwilligung gestützt werden sollten, wenn keine andere Rechtsgrundlage zur Verfügung steht.
 

Das berechtigte Interesse

Bei der Abwicklung von Verträgen wiederum ist die entsprechende Datenverarbeitung selbstverständlich, und es gibt auch hierfür eine Rechtsgrundlage in der DS-GVO, nämlich das berechtigte Interesse. Unklar ist aber, wie weit diese Rechtsgrundlage geht. Diese Frage wird insbesondere beim „Bezahlen mit Daten“ diskutiert.

Zur Person
Dr. Simon Menke ist seit über zehn Jahren auf den Bereich des Kundendatenschutzes spezialisiert und als Leiter tätig. Vor dieser Tätigkeit war er Rechtsanwalt in einer u.a. auf das Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Er berät zu fast allen Bereichen des Datenschutzes.
 

Tracking von Daten

Näher angesprochen auf das Tracking von Daten schickt Menke zunächst voraus, dass der Datenschutzberater auch ein gewisses technisches Verständnis und gute Ansprechpartner in dem Fachbereich des Unternehmens benötigt, welches das Tracking betreibt.  
 
Für die Weiterverarbeitung der Trackingdaten gelten dann ebenfalls die Regelungen der DS-GVO, wenn die Trackingdaten personenbezogen sind. Ob dies der Fall ist, kann mitunter nur schwer zu bewerten sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Daten für deren Weiterverarbeitung anonymisiert werden können, damit sie nicht mehr dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts unterfallen.

Insoweit sind außerdem technische und organisatorische Maßnahmen notwendig, damit wirklich eine Anonymisierung vorliegt. Solche Fragestellungen sind sehr komplex und überfordern Datenschutzberater in der Praxis verständlicherweise nicht selten.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden!
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.

 

Einzelfragen

  • Retargeting: Zum website-übergreifenden Tracking meint Menke dann, dass auch dies ein sensibler und nicht unproblematischer Bereich ist. Eines der Ziele des Tracking sei es ja, Nutzer auf Drittseiten wiederzuerkennen, um auf der Basis der Daten, die ein Unternehmen selbst erhoben hat, individualisierte Werbung zu ermöglichen. Insoweit spricht nach seiner Auffassung zunächst nichts gegen das bekannte „Retargeting“. 

  • Anonymisierung als Alternative zur Einwilligung: Die Werbesysteme sind aber oft so ausgestaltet, dass sie Nutzungsprofile über zahlreiche Websites personenbezogen zusammenzuführen. Für die Grundrechte der Online-User kann dies durchaus problematisch werden – und zwar vor allem dann, wenn aufgrund der erfassten Daten Personenprofile erstellt werden können. Hier, so Menke, gebe es in der Tat Unternehmen, die zu weit gegangen sind. Speziell beim Tracking sieht der Autor aber Anonymiserungen als eine gute Alternative zur Einwilligung an.
Angesprochen auf sein neues Werk „Handbuch Kundendatenschutz“, erschienen im Erich Schmit Verlag, führt er aus, dass er Datenschutzberatern, die sich mit den diesen Themen beschäftigen, ein „Stück weit Orientierung“ an die Hand geben möchte. Zu seiner Zielgruppe gehören unter anderem Inhouse-Juristen, Datenschutzbeauftragte, Rechtsanwälte oder Datenschutzkoordinatoren. Das Werk dürfte aber auch für Mitarbeiter aus bestimmten Fachbereichen, etwa aus dem Online-Marketing, interessant sein, so Menke hierzu abschließend.

Weitere Themen des Interview-Podcasts sind unter anderem:
  • Information-Overflow für den Nutzer bei der Einwilligung?
  • Bonitäts-Scorewerte von Auskunfteien
  • Datenschutz und Kartellrecht 
  • Wo steht die EU im Wettbewerb mit den USA und China?
  • Die Schwächen der DS-GVO und warum kleine und mittelständische Unternehmen oft nicht in der Lage sind, teure Datenschutzberater dauerhaft zu beschäftigen
 
König Kundendatenschutz

Handbuch Kundendatenschutz


Der sichere Umgang mit Kundendaten ist heute in fast allen Unternehmen ein kritischer Erfolgsfaktor. Dabei bergen Unsicherheiten bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung erhebliche Kosten- und Sanktionsrisiken. Auch erschwert die Komplexität technischer Vorgänge, etwa von Datenverarbeitungen oder im Online-Marketing, das Verständnis der entscheidenden Sachverhalte.

Rechtlich und technisch gut beraten: Wie Sie den Kundendatenschutz effizient und rechtssicher gestalten, zeigt Ihnen der erfahrene Datenschutzprofi Simon Menke mit vielen Beispielen und konkreten praktischen Handlungsempfehlungen.

  • Rechtliche Anforderungen nach DSGVO/BDSG, nach dem TTDSG und weiteren relevanten Regelungen (u.a. auch kartellrechtlich im Kontext von Online-Plattformen) sowie Folgen von Datenschutzverstößen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen etwa im Direkt- und Onlinemarketing/-tracking, Umgang mit Datenpannen, Datentransfers in Drittländer, Bonität/Factoring/Inkasso u.v.m.

Dabei werden einige wichtige neue Praxisthemen detailliert behandelt: z.B. PIMS, Browser-Fingerprinting, RTB-Verfahren, der Einsatz von Facebook Custom Audiences sowie das „Privacy Sandbox Projekt“.

Erstklassige Praxiseinblicke: Dr. Simon Menke ist seit über zehn Jahren auf den Bereich des Kundendatenschutzes spezialisiert und als Leiter Konzerndatenschutz in einem international agierenden Handels- und Dienstleistungskonzern tätig. Vor dieser Tätigkeit war er Rechtsanwalt in einer u.a. auf das Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Er berät zu fast allen Bereichen des Datenschutzes.

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit dem Autor Dr. Simon Menke:



Dr. Simon Menke: „Anonymiserungen wären beim Online-Tracking eine gute Alternative zur Einwilligung“

Der Umgang mit Kundendaten stellt viele Unternehmen vor immense Herausforderungen und immer neue technische sowie gesellschaftliche Entwicklungen erschweren rechtliche Bewertungen. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Simon Menke den Fragen der ESV-Redaktion gestellt.

Verlagsprogramm    Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht 



(ESV/bp)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2022 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
PinGdigital        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück