SCHAFFLAND/HOLTHAUS
Datenschutz
digital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Der SCHAFFLAND/HOLTHAUS:

100% Datenschutz

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder (030) 25 00 85-150

 

Infodienst …

Datenschutzdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Einwilligung in Datenverarbeitung  
05.01.2023

LG München I zur Nutzereinwilligung beim Einsatz von Cookies

ESV-Redaktion Recht
LG München I: Die sogenannten TC-Strings der Beklagten in Form von Cookies enthielten personenbezogene Daten (Foto: Rutmer / stock.adobe.com)
Der Einsatz von Tracking-Cookies auf Internetseiten zur Auswertung des Nutzerverhaltens für Werbe- und Analysezwecke setzt wirksame Einwilligungen der Seitenbesucher voraus. Diese sollen die Nutzer häufig über Banner auf den Startseiten erteilen. Mit den Voraussetzungen hierfür hat sich das LG München I in einem kürzlich veröffentlichten Urteil eingehend befasst.


In dem Streitfall betrieb die BurdaForward GmbH � die zum Burda Medienkonzern geh�rt � unter anderem die Seite �focus.de�. Nach dem Aufruf der Seite �ffnete sich ein Cookie-Banner. �ber dieses sollten Nutzer in die Speicherung von Cookies sowie in die Auswertung und Analyse der Daten einwilligen, die �ber die Cookies auf den Endger�ten der Nutzer gespeichert werden sollten.
�
Der Banner lie� den Nutzern die Optionen, durch Klick auf die Men�punkte �Akzeptieren� vollumf�nglich in die Verarbeitung der betreffenden Daten einzuwilligen oder �ber eine Schaltfl�che bestimmte �Einstellungen� anzuw�hlen. Bei der letzteren Option �ffnete sich das Fenster �Privatsph�re-Einstellungen�. Dieses enthielt mehr als 140 Seiten von �ber 100 Drittanbietern, die nach Datennutzung unterschieden. Hierbei waren nur die weiteren Schaltfl�chen �Alle akzeptieren� und �Auswahl speichern� deutlich hervorgehoben. Demgegen�ber war die M�glichkeit �alle ablehnen� nur blass in der rechten oberen Ecke des Fensters zu finden.

vzbv: Einwilligungen der Verbraucher in Datenverarbeitung unwirksam

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb�nde (vzbv) hielt die auf diese Weise eingeholten Einwilligungen f�r unwirksam. Demnach konnten die Nutzer ihre Willensbekundung nicht informiert und unmissverst�ndlich abgeben. Der Fall landete schlie�lich vor dem LG M�nchen I.

Der kostenlose Newsletter Recht � Hier k�nnen Sie sich anmelden!�
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.

�
�

LG M�nchen I: Cookies erhalten personenbezogene Daten

Das LG M�nchen I schloss sich der Auffassung der Verbrauchersch�tzer an. Es st�tze seine Entscheidung auf � 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG�in Verbindung mit � 25 TDDSG.�

Demnach basieren die streitgegenst�ndlichen Einwilligungen nicht auf freiwilligen Nutzerentscheidungen. Der Grund: Es ist aus Verbrauchersicht aufwendiger, die Einwilligung zu verweigern als die betreffende Datenverarbeitung zu akzeptieren. Vor allem, so das M�nchner Gericht weiter, erschweren die zahlreichen �Einstellungsm�glichkeiten auf der zweiten Ebene des Banners die Wahl der Nutzer erheblich. Hierf�r sah das Gericht keine sachliche Rechtfertigung. Die weiteren wesentlichen Erw�gungen des LG:�
  • Sogenannter TC-String als Cookie: Im Zentrum der weiteren �berlegungen des Gerichts steht der sogenannte TC-String. Dieser Datensatz wird als Cookie auf den Endger�ten der Nutzer gespeichert. Nach dem Vortrag der Beklagten soll dieser TC-String keine Informationen dar�ber enthalten, welche Websites ein Nutzer besucht hat oder welche Apps er benutzt haben soll. Damit sollte der String auch keinen �berblick �ber das Internetnutzerverhalten m�glich machen.
  • TC-String enth�lt personenbezogene Daten: Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Demnach enth�lt ein TC-String sehr wohl personenbezogene Informationen zu Marketing- und Analysezwecken sowie zur domain�bergreifenden Nachverfolgung der Nutzer. Wie die Beklagte selbst ausgef�hrt hat, dient der String als Kommunikationsmittel f�r die Abfrage und �bermittlung der Nutzereinwilligung zwischen Publishern, Werbungtreibenden, Vermarktern, Agenturen und ihren jeweiligen Technologiepartnern. Bereits hieraus, so das Gericht weiter, ergibt sich, dass die Einverst�ndnis- bzw.� Ablehnungsauswahl der betreffenden Nutzer einem Individuum zugeordnet werden soll. Hierf�r w�re die denklogische Voraussetzung, dass die jeweiligen Nutzer identifiziert werden sollen.

Weitere Klageantr�ge erfolglos

Weitere Antr�ge der Verbrauchersch�tzer scheiterten allerdings. Diese beanstandeten auch unzureichende Informationen der Beklagten �ber die beabsichtige Datennutzung und ihre Vereinbarungen mit Drittanbietern. Nach Auffassung des LG M�nchen I ergeben sich solche Informationspflichten nur aus der DS-GVO. Der Kl�ger hatte sein Begehren aber ausschlie�lich auf das TDDSG gest�tzt, f�hrte das Gericht hierzu aus.�
��
Quelle: Urteil des LG M�nchen I vom 29.11.2022 � 33 O 14766/19
�
�

juris Datenschutz

In juris Datenschutz recherchieren Sie mit nur einer Suchanfrage gleichzeitig in mehreren Premium-Kommentierungen und weiterer Literatur zur DS-GVO und zum neuen BDSG.




juris Datenschutz enth�lt folgende Werke aus dem Erich Schmidt Verlag:

  • PinG Privacy in Germany, Datenschutz und Compliance, Fachzeitschrift
  • Schaffland/Wiltfang, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Kommentar, bearbeitet von Dr. Hans-J�rgen Schaffland, Gabriele Holthaus und Dr. Astrid Schaffland
  • TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz), Berliner Kommentar, von Prof. Dr. Anne Riechert und Prof. Dr. Thomas Wilmer (Hrsg.)
  • Datenschutz f�r Vereine von Achim Behn und Dr. Frank Weller
  • Datenschutz in der Kommunalverwaltung von Dr. Martin Zilkens und Dr. Lutz Gollan
  • WLAN und Recht von Dr. jur. Thomas Sassenberg und Dr. jur. Reto Mantz, Richter (LG Frankfurt am Main)
  • Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit von Dr. Uwe Schl�ger und Jan-Christoph Thode (Hrsg.)
  • Datenrecht in der Digitalisierung von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Nikola Werry, LL.M. (UK), Susanne Werry, LL.M. (UK) (Hrsg.)
  • Handbuch Kundendatenschutz von Dr. Simon Menke
Jetzt gratis testen:�Lernen Sie juris Datenschutz f�r 4 Wochen kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko kennen.

Verlagsprogramm� Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht


(ESV/bp)�
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
PinGdigital        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück