Die Regelungen des Datenschutzes gehen auf das grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht zurück, wonach Betroffene grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung von personenbezogenen Daten bestimmen können. Ausfluss dieses Rechts ist unter anderem der datenschutzrechtliche Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, wonach die Verarbeitung und auch die Speicherung personenbezogener Daten lediglich dann zulässig ist, wenn hierfür ein Rechtsgrund besteht. Daraus folgt, dass diese Daten nicht pauschal für unbestimmte Zeit gespeichert und verwendet werden dürfen, sondern nach Wegfall des Rechtsgrundes gelöscht werden müssen. Angesichts der immensen Datenmengen, die in der heutigen Zeit verarbeitet werden, ist es für Unternehmen unumgänglich, eine konzeptionelle Grundlage für die Löschung von Daten zu schaffen. Dieses Konzept soll eine solche konzeptionelle Grundlage bieten, indem es eine exemplarische Übersicht über die bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt und gleichzeitig Vorgaben für die Umsetzung der Löschung von personenbezogenen Daten definiert.
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