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Neues zur Vorratsdatenspeicherung  
30.06.2017

OVG Nordrhein-Westfalen: Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig

ESV-Redaktion Recht
OVG Nordrhein-Westfalen: Pauschale und anlasslose Speicherpflicht rechtswidrig (Foto: Findus2000/Fotolia.com)
Die im Jahr 2015 eingeführte Vorratsdatenspeicherung war schon damals heftig umstritten. Kern der Kontroverse war vor allem die Datenspeicherung ohne Anlass. In einem aktuellen Verfahren hat sich nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hierzu geäußert und das Gesetz für unionsrechtswidrig erklärt.

Das Gesetz regelt in � 113b TKG mit seinen Abs�tzen 1 bis 4 die anlasslose, verdachtsunabh�ngigie Datenspeicherung und schafft die Voraussetzungen f�r einen sp�teren Zugriff auf die Daten. Die Speicherpflichten f�r die Anbieter von Telekommunikationsleistungen sollen ab dem 01.07.2017 gelten. Hierbei wird wie folgt differenziert:
  • Verbindungsdaten der Nutzer m�ssen die TK-Anbieter und/oder Zugangsprovider nach der deutschen Regelung anlasslos f�r 10 Wochen speichern. Diese Daten erlauben R�ckschl�sse darauf, wer, wann mit wem telefoniert hat.�
  • Standortdaten sind ebenfalls ohne Anlass vier Wochen lang zu speichern. Die Speicherung von Standortdaten macht es m�glich, Bewegungsprofile der Nutzer zu erstellen.�
  • Datenzugriff: Der Zugriff auf die Daten steht unter Richtervorbehalt
Im Wortlaut: � 113b Abs�tze 1 und 2 TKG (Auszug)
(1) Die in � 113a Absatz 1 Genannten sind verpflichtet, Daten wie folgt im Inland zu speichern:
  1. Daten nach den Abs�tzen 2 und 3 f�r zehn Wochen,
  2. Standortdaten nach Absatz 4 f�r vier Wochen.
(2) Die Erbringer �ffentlich zug�nglicher Telefondienste speichern
  1. die Rufnummer oder eine andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie bei Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses,
  2. Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Verbindung unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, �(�.) ��
Satz 1 gilt entsprechend
  1. bei der �bermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder �hnlichen Nachricht; hierbei treten an die Stelle der Angaben nach Satz 1 Nummer 2 die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht; (...)

Internetprovider will sich vorl�ufig gegen Speicherpflicht wehren

In dem betreffenden Fall hatte sich ein Internetprovider mit einer Klage und einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht (VG) K�ln gewandt. Das Unternehmen wollte unter anderem erreichen, dass es den genannten Speicherpflichten vorl�ufig - also bis zur Entscheidung in der Hauptsache - nicht nachkommen muss. Diesen Eilantrag hatte das VG abgelehnt.�

OVG Nordrhein-Westfalen: Vorratsdatenspeicherung verst��t gegen Artikel 15 der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG

Das OVG gab der Beschwerde gegen die Entscheidung des VG statt. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in M�nster hat mit Beschluss vom 22.06.2017 entschieden, dass diese Regelung gegen Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutzrichtlinie f�r elektronische Kommunikation 2002/58/EG verst��t.

Die Richter berufen sich dabei auf ein Urteil des EuGH vom 21.12. 2016� (AZ: C-203/15 und C-698/15). Das h�chste europ�ische Gericht hat in dieser Entscheidung eine anlasslose, pauschale und fl�chendeckende Speicherpflicht nach schwedischen und britischen Regelungen f�r europarechtswidrig erkl�rt.

OVG: EuGH-Entscheidung auf deutsche Regelung �bertragbar

Diese Entscheidung ist nach Meinung des OVG zufolge auch auf die aktuelle deutsche Regelung �bertragbar. Die Speicherpflicht erfasse pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu aller Nutzer von Telefon- und Internetdiensten, so der 13. Senat des OVG. Nach Ma�gabe des EuGH sei die Speicherung auf F�lle zu beschr�nkten, in denen mindestens ein mittelbarer Zusammenhang zu schweren Straftaten oder zur Abwehr schwerwiegender Gefahren besteht. Hierf�r k�men etwa personelle, zeitliche oder geographische Kriterien in Betracht.

Quelle: PM OVG- Nordrhein-Westfalen zum� Beschluss vom 22.06.2017 � AZ: 13 B 238/17

Update

02.10.2019
BVerwG: Warum der EuGH die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht pr�fen soll
Nach den Regelungen der Vorratsdatenspeicherung sollen Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr��ber l�ngere Zeit speichern. Allerdings waren derartige gesetzliche Regelungen in Deutschland schon immer umstritten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Frage dem EuGH vorgelegt. mehr �

Mehr zum Thema: EuGH erkl�rt anlasslose Vorratsdatenspeicherung f�r unwirksam

Privatsph�re im Zeitalter digitaler Vernetzung
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsph�re im digitalen Zeitalter. Was k�nnen Staat und Recht leisten? Wo m�ssen die B�rger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen f�rdern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabh�ngige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der Schriftenreihe DatenDebatten.

(ESV/bp)
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