Der Düsseldorfer Kreis stellt fest, dass die Übermittlung von Passagierdaten (Ausweis- und Reservierungsdaten) durch Fluggesellschaften in Deutschland an die britischen Zoll- und Sicherheitsbehörden für innereuropäische Flüge unzulässig ist. Die Bundesregierung wird gebeten, entsprechenden Forderungen der britischen Behörden entgegenzutreten.
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