Das neu geschaffene Recht des Betroffenen auf Datenübertragbarkeit rundet die Rechte des Betroffenen auf Information beim Erheben (Art. 13 und 14 DS-GVO), auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) sowie auf Einschränkung, d. h. Sperrung (Art. 18 DS-GVO), ab. Letztlich ist es damit eine logische Ausweitung des Rechts auf Datenzugang (Jülicher/Röttgen/von Schönfeld, ZD 2016, 358 ff.).
Lieferung: 05/23
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: