§ 37 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Lesen Sie zuerst die Erluterungen zu Art. 22 DS-GVO. Im Bereich der Knstlichen Intelligenz (KI) sind automatisierte Entscheidungsprozesse (ADM-Verfahren) von groer Relevanz (hierzu ausfhrlich Gausling, PinG 2019, 61 ff. (69, 70). Der deutsche Gesetzgeber hat von der ffnungsklausel des Art. 22 Abs. 2 Buchst. b in 37 BDSG zugunsten der Versicherungswirtschaft Gebrauch gemacht und damit den Anwendungsbereich des Art. 22 Abs. 1 eingeschrnkt. 37 schafft fr Versicherungsvertrge eine die Versicherungen begnstigende, erleichternde Sonderregelung. Die Vorschrift ergnzt das Entfallen des Widerspruchsrechts nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. a und c (siehe die dortigen Erluterungen) um die in Abs. 1 Ziff. 1 und 2 genannten Flle.
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