Ziel der Zertifizierung (des Datenschutzaudits) ist es, die Einhaltung der DS- GVO zu bestätigen, insbesondere den Datenschutz und die Datensicherheit, und Transparenz zu schaffen, indem den betroffenen Personen ein Überblick über das Datenschutzniveau bestimmter Produkte und Dienstleistungen ermöglicht wird (ErwG 100). Hinzu tritt der werbliche Einsatz der Zertifizierung (Imagewerbung). Maier/Pawlowska/Lins/Sunyaev (ZD 2020, 445 ff.) beleuchten umfassend die Bedeutung von Zertifizierungen für den Markt digitaler Dienste. Sie stellen dar, wie die verbindlichen Regelungen der DS-GVO zur Zertifizierung und Akkreditierung, sowie die Regelungen im Akkreditierungsstellengesetz und dem UWG zur Lösung dieser Probleme beitragen sollen. Allerdings liegt auch heute (Stand: Dez. 2021) noch kein genehmigtes Zertifizierungsverfahren vor. Blum (PinG 2021,163 ff.) legt die Unterschiede bei der Genehmigung eines Zertifizierungsverfahrens durch die Aufsichtsbehörden bzw. den EDSA dar und hebt die Bedeutung des Europäischen Datenschutzsiegels hervor.
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