In der Entstehungsgeschichte der DS-GVO war zunächst die Kommission für die Entscheidung von Streitfällen vorgesehen. Der Europäische Datenschutzausschuss (Ausschuss) ist mit seiner Zusammensetzung aus den Leitern der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten eine überzeugende Lösung. Die Entscheidung von Streitfällen bleibt in der Zuständigkeit der unabhängigen Aufsichtsbehörden und stärkt deren Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit für eine einheitliche Anwendung der DS-GVO in der Union. Die Vorschrift ist im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 60 ff. ein abschließender Baustein im Kohärenzverfahren.
Lieferung: 11/21
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: