§ 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Die Vorschrift ist inhaltsgleich (mit Ausnahme des dortigen Abs. 3, da es im öffentlichen Bereich keine genehmigten Zertifizierungsverfahren gibt) mit Art. 25 DS-GVO.
Lieferung: 11/23mit Smartlink: https://datenschutzdigital.de/bdsg_0600_k_0071