Datenschutzdigital
 

§ 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Die Vorschrift ist inhaltsgleich (mit Ausnahme des dortigen Abs. 3, da es im öffentlichen Bereich keine genehmigten Zertifizierungsverfahren gibt) mit Art. 25 DS-GVO.

Lieferung: 11/23