§ 76 Protokollierung
Hier handelt es sich um eine speziell für polizeiliche und strafrechtliche Verarbeitungen geschaffene Regelung. Vergleichbares ist in der DS-GVO nicht vorgesehen. Insofern kann zur Interpretation nicht auf die DS-GVO zurückgegriffen werden.
Lieferung: 11/23mit Smartlink: https://datenschutzdigital.de/bdsg_0600_k_0076