Datenschutzdigital
 

§ 76 Protokollierung

Hier handelt es sich um eine speziell für polizeiliche und strafrechtliche Verarbeitungen geschaffene Regelung. Vergleichbares ist in der DS-GVO nicht vorgesehen. Insofern kann zur Interpretation nicht auf die DS-GVO zurückgegriffen werden.

Lieferung: 11/23