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Artikel 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG

Art. 95 DS-GVO regelt das Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy- RL).
Mit der Regelung wird ausdrücklich klargestellt, dass durch die DS-GVO den Adressaten keine zusätzlichen Pflichten entstehen, die den gleichen Zweck verfolgen, wie die Pflichten, die für sie bereits aufgrund der älteren sog. ePrivacy-RL bzw. darauf beruhenden nationalen Vorschriften bestehen.

Lieferung: 08/25