Artikel 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
Art. 95 DS-GVO regelt das Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy- RL).
Mit der Regelung wird ausdrücklich klargestellt, dass durch die DS-GVO den Adressaten keine zusätzlichen Pflichten entstehen, die den gleichen Zweck verfolgen, wie die Pflichten, die für sie bereits aufgrund der älteren sog. ePrivacy-RL bzw. darauf beruhenden nationalen Vorschriften bestehen.
mit Smartlink: https://datenschutzdigital.de/bdsg_0200_art-95