Anpassung des deutschen Datenschutzrechts
20.07.2017
Datenschutzkonferenz veröffentlicht Auslegungshilfen zur DS-GVO
ESV-Redaktion Recht
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden stimmen gegenwärtig eine einheitliche Sichtweise zur Auslegung der DS-GVO ab. Erste Ergebnisse sind gemeinsame Kurzpapiere, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erarbeitet und seit Anfang Juli 2017 veröffentlicht.
„Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung darüber, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die DS-GVO im praktischen Vollzug angewendet werden sollte”, führt Barbara Thiel, DSK-Vorsitzende und Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hierzu aus.
Das Verzeichnis ist zu führen, wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegt. Mit dem Verarbeitungsverzeichnis wird die Pflicht zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses nach BDSG abgelöst.
Kurzpapier Nr. 2 - Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen: Skizziert die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu prüfen und durchzusetzen. Die DS-GVO sieht hier unterschiedliche Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse vor und gibt die Möglichkeit Geldbußen zu verhängen.
Kurzpapier Nr. 3 - Datenverarbeitung und Werbung: Stellt klar, wann die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erlaubt. Künftig hängt die Zulässigkeit nicht nur von der Einwilligung des Betroffenen, sondern auch von einer Interessenabwägung nach Artikel 6 DSGVO ab.
Kurzpapier Nr. 4 - Internationaler Datentransfer: Behandelt die Voraussetzungen, die nach Artikel 44 DSGVO für eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU vorliegen müssen. Danach muss die EU-Kommission Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Drittland festgestellt haben. Anderenfalls muss der Verantwortliche eine geeignete Garantie zur Gewährleistung des Schutzniveaus im Drittland abgeben oder es muss ein Ausnahmetatbestand einschlägig sein.
Zu den Kurzpapieren, jeweils als PDF
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(ESV/bp)
„Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung darüber, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die DS-GVO im praktischen Vollzug angewendet werden sollte”, führt Barbara Thiel, DSK-Vorsitzende und Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hierzu aus.
Die Einzelnen Kurzpapiere
Kurzpapier Nr. 1 - Verarbeitungs-Verzeichnis: Verzeichnis aller automatisierten und nichtautomatisierten Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten. Die Pflicht, ein solches Verzeichnis aufzustellen und zu führen, trifft jeden Verantwortlichen und auch jeden Auftragsdatenverarbeiter.| Die Voraussetzungen für die Verzeichnispflicht |
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Das Verzeichnis ist zu führen, wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegt. Mit dem Verarbeitungsverzeichnis wird die Pflicht zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses nach BDSG abgelöst.
Kurzpapier Nr. 2 - Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen: Skizziert die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu prüfen und durchzusetzen. Die DS-GVO sieht hier unterschiedliche Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse vor und gibt die Möglichkeit Geldbußen zu verhängen.
Kurzpapier Nr. 3 - Datenverarbeitung und Werbung: Stellt klar, wann die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erlaubt. Künftig hängt die Zulässigkeit nicht nur von der Einwilligung des Betroffenen, sondern auch von einer Interessenabwägung nach Artikel 6 DSGVO ab.
Kurzpapier Nr. 4 - Internationaler Datentransfer: Behandelt die Voraussetzungen, die nach Artikel 44 DSGVO für eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU vorliegen müssen. Danach muss die EU-Kommission Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Drittland festgestellt haben. Anderenfalls muss der Verantwortliche eine geeignete Garantie zur Gewährleistung des Schutzniveaus im Drittland abgeben oder es muss ein Ausnahmetatbestand einschlägig sein.
Ergebnisse unter Vorbehalt
Thiel machte allerdings auch deutlich, dass die gemeinsam erarbeiteten Auffassungen unter dem Vorbehalt einer eventuell abweichenden Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss stehen.Zu den Kurzpapieren, jeweils als PDF
| Kurzpapier Nr. 1 - | Kurzpapier Nr. 2 - | Kurzpapier Nr. 3 - | Kurzpapier Nr. 4 |
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(ESV/bp)