DSGVO-Anpassung in den Bundesländern
01.08.2018
Datenschutzreform in Nordrhein-Westfalen nachgebessert - Update
ESV-Redaktion Recht
In Nordrhein-Westfalen (NRW) galt das Procedere zur Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die DSGVO zunächst als abgeschlosssen. So ist der Gesetzentwurf zur Anpassung an die DSGVO und zur Umsetzung in Kraft getreten. Allerdings wurde das sogeannte NRW DSAnpUG-EU breits zwei Mal geändert.
Kern der Anpassung ist das Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680, auch als Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU oder NRW DSAnpUG-EU bezeichnet. Dies wurde inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 12 vom 24.05.2018, Seite 243 bis 268 verkündet.
Das Gesetz umfasst insgesamt zehn Artikel. Die datenschutzrechtlichen Kernbereiche finden sich in Artikel 1 DSG, während bereichsspezifische Bestimmungen in den Artikeln 2 bis 10 folgen.
Nach Auffassung des Ministeriums muss das nordrhein-westfälische Datenschutzrecht aufgrund der Anpassung an die europäischen Vorgaben völlig neu gestaltet werden. Daher soll das DSG NRW auf Grund des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht weitgehend nur noch die Regelungen der DS-GVO ergänzen.
Sowohl für den Anwendungsbereich der JIRL - Richtlinie (EU) 2016/680 - als auch für den Anwendungsbereich der DS-GVO würden künftig in Teilen die gleichen materiellen und formellen Regelungen gelten. Dies geschieht der Begründung zufolge durch punktuelle Verweise auf die Regelungen der DSGVO. Dies gelte insbesondere für die Normen
(ESV/bp)
Zum Entwurf des NRW DSAnpUG-EU
Kern der Anpassung ist das Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680, auch als Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU oder NRW DSAnpUG-EU bezeichnet. Dies wurde inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 12 vom 24.05.2018, Seite 243 bis 268 verkündet.
| Update |
Das NRW DSAnpUG-EU wurde allderdings zwischenzeitlich zwei Mal geändert:
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Das Gesetz umfasst insgesamt zehn Artikel. Die datenschutzrechtlichen Kernbereiche finden sich in Artikel 1 DSG, während bereichsspezifische Bestimmungen in den Artikeln 2 bis 10 folgen.
| Die einzelnen Artikel des NRW DSAnpUG-EU |
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Nach Auffassung des Ministeriums muss das nordrhein-westfälische Datenschutzrecht aufgrund der Anpassung an die europäischen Vorgaben völlig neu gestaltet werden. Daher soll das DSG NRW auf Grund des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht weitgehend nur noch die Regelungen der DS-GVO ergänzen.
| Im Überblick - Datenschutzreform in den Bundesländern | 31.05.2018 |
| Datenschutz: Zahlreiche weitere Bundesländer haben die DSGVO inzwischen vollständig umgesetzt | |
| Zahlreiche Bundesländer haben die Anpassungen ihrer landesrechtlichen Datenschutzregelungen an die DSGVO bereits vollzogen. Einige Länder hinken noch hinterger - so zum Beispiel auch Berlin. Hier unser Update. mehr … | |
Schutzniveau soll aufrecht erhalten werden
Eigene Regelungen könnten nur noch getroffen werden, wo die DSGVO Regelungsaufträge oder Spielräume lässt. Soweit möglich soll das bisherige Datenschutzniveau des Landes Nordrhein-Westfalen aber aufrechterhalten werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.Sowohl für den Anwendungsbereich der JIRL - Richtlinie (EU) 2016/680 - als auch für den Anwendungsbereich der DS-GVO würden künftig in Teilen die gleichen materiellen und formellen Regelungen gelten. Dies geschieht der Begründung zufolge durch punktuelle Verweise auf die Regelungen der DSGVO. Dies gelte insbesondere für die Normen
- zur „Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag“,
- zum „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“
- und zur „Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde“
Aufbau des DSG NRW |
| Teil 1 Aufgabe des Gesetzes Teil 2 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/679
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(ESV/bp)
Zum Entwurf des NRW DSAnpUG-EU
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