Standard-Datenschutzmodell (SDM) der Datenschutzbehörden
12.09.2018
Erste Referenzmaßnahmen für DSGVO-Umsetzung in Evaluierung
ESV-Redaktion Recht
Im Frühjahr 2018 hatte die 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder die Version 1.1 des Standard-Datenschutzmodells (SDM) einstimmig verabschiedet. Nun hat deren Arbeitskreis Technik sieben der geplanten Bausteine des SDM und damit das erste Drittel vorgestellt.
Am 26.04.2018 hatte die 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder ihre Version 1.1 des Standard-Datenschutzmodells (SDM) einstimmig verabschiedet. Sieben der geplanten Bausteine des SDM und damit das erste Drittel wurden vom Arbeitskreis Technik der Konferenz vorgestellt. Das SDM beinhaltet technische und organisatorische DSGVO-Referenzmaßnahmen und soll den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zufolge eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis im Sinne der DSGVO sicherstellen.
Zuletzt waren Mitarbeiter der Landesdatenschutzbehörden Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland an den Entwicklungsarbeiten beteiligt.
Quelle: Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Online-Ausgabe der Behörde
(ESV/bp)
Am 26.04.2018 hatte die 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder ihre Version 1.1 des Standard-Datenschutzmodells (SDM) einstimmig verabschiedet. Sieben der geplanten Bausteine des SDM und damit das erste Drittel wurden vom Arbeitskreis Technik der Konferenz vorgestellt. Das SDM beinhaltet technische und organisatorische DSGVO-Referenzmaßnahmen und soll den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zufolge eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis im Sinne der DSGVO sicherstellen.
Organisatorische DSGVO-Referenzmaßnahmen: Die veröffentlichten Elemente
Die einzelnen veröffentlichten Teile des SDM beziehen sich im Wesentlichen auf die Bereiche Datenschutzmanagement, Planung und Spezifikation, Dokumentation und Protokollierung, sowie Trennung, Löschung und Aufbewahrung von Daten.Erprobung, Evaluierung und Überarbeitung
Die veröffentlichten Teile sollen jetzt erprobt und anschließend gegebenenfalls überarbeitet werden. Der Arbeitskreis weist jedoch ausdrücklich darauf hin, diese Bausteine noch nicht in der Datenschutzkonferenz abgestimmt worden sind. Vielmehr sollen die Anwender ihre Erfahrungen bei der Erprobung mitteilen und so zur Weiterentwicklung von Methode und Maßnahmen beitragen.Noch keine europaweite Einigung
Auch europaweit steht die Einigung der Datenschutzaufsichtsbehörden auf eine gemeinsame Prüfmethode noch aus.Zuletzt waren Mitarbeiter der Landesdatenschutzbehörden Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland an den Entwicklungsarbeiten beteiligt.
Quelle: Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Online-Ausgabe der Behörde
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(ESV/bp)