Datenschutzdigital
 
Umsetzung der DSGVO  
04.07.2018

Niedersachsens Unternehmen auf dem Prüfstand

ESV-Redaktion Recht
Landesbeauftragte will mehr Sensibilisierung und Aufklarung beim Datenschutz (Foto: valerybroszhinzky/Fotolia.com)
Barbara Thiel – Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) – prüft seit Ende Juni, wie die niedersächsischen Unternehmen die DSGVO umgesetzt haben. Dies hat Thiels Behörde kürzlich in einer Pressemeldung mitgeteilt.

Der Meldung zufolge schreibt die Behörde im Rahmen einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung 50 unterschiedlich große Unternehmen an. Diese sollen Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten. Thiel will sich auf diese Weise zunächst einen Überblick darüber verschaffen, wie die Firmen die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DSGVO genutzt haben.

Umsetzungsstand und Nachholbedarf ermitteln

Hauptanliegen soll sein, herauszufinden, ob es bei den verantwortlichen Stellen noch Nachholbedarf gibt. Zudem soll die Aktion das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und für die Vorschriften der DSGVO im Speziellen stärken. Thiel betont dabei:

„Es geht zum jetzigen Zeitpunkt also nicht vorrangig darum, möglichst viele Fehler zu finden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen möchten wir aufklären, sensibilisieren und wertvolle Hinweise geben. Trotzdem kann es natürlich zu einem entsprechenden Verfahren kommen, wenn wir während der Prüfung Verstöße gegen die DSGVO feststellen.“

Adressaten des Fragebogens sind zunächst 20 große und 30 mittelgroße Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Alle haben ihren Hauptsitz in Niedersachsen. Keinesfalls soll aber der „kleine” Handwerker oder Bäcker an der Ecke geprüft werden. Eine vollständige Prüfung einzelner Branchen plant die Behörde momentan nicht.

Vor-Ort-Termine bei einzelnen Unternehmen

Die Auswertung soll bis  November 2018 erfolgen. Anschließend sollen bei ausgewählten Unternehmen Vor-Ort-Termine stattfinden. Im Mai 2019 soll ein Abschlussbericht vorliegen.

Wie es weitergeht

  • Hinweise für künftige Arbeit: Thiel erhofft sich von dieser bisher größten Prüfung seit Bestehen der Aufsichtsbehörde auch Hinweise für ihre zukünftige Arbeit. Diese Hinweise könnten beispielsweise in Schwerpunktprüfungen bestimmter Branche münden.
  • Erarbeitung neuer Orientierungshilfen: Zudem verspricht sich Thiel von der Aktion Anhaltspunkte für besonders hohen Beratungs- und Aufklärungsbedarf. Hieraus könnten dann ggf. neue Orientierungshilfen erarbeitet werden.
Die 10 Bereiche des Fragenkatalogs
  1. Vorbereitung auf die DS-GVO
  2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  3. Zulässigkeit der Verarbeitung
  4. Betroffenenrechte
  5. technischer Datenschutz
  6. Datenschutz-Folgenabschätzung
  7. Auftragsverarbeitung
  8. Datenschutzbeauftragter
  9. Meldepflichten
  10. Dokumentation

Die Pressemeldung (PM) sowie den vollständigen Fragenkatalog finden Sie hier.

Quelle: PM der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 29.06.2018

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(ESV/bp)