Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte verhängt Millionenbußgeld gegen Volkswagen
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Volkswagen-Testfahrzeug hatte das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum mit einer Video-Kamera aufgezeichnet und dabei auch Verkehrsteilnehmer ohne deren Kenntnis gefilmt. Das Fahrzeug wurde eingesetzt, um die Funktionsfähigkeit eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen zu testen und zu trainieren. Den Polizisten fielen ungewöhnliche Anbauten an dem Fahrzeug auf, die bei näherer Betrachtung als Kameras erkennbar waren.
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Die einzelnen Verstöße gegen die DS-GVO:
- Informationspflichten (Artikel 13): Die gefilmten Verkehrsteilnehmenden hätten als datenschutzrechtlich Betroffene nach Artikel 13 DS-GVO unter anderem darüber aufgeklärt werden müssen, wer die Verarbeitung zu welchem Zweck durchführt und wie lange die Daten gespeichert werden.
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Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (Artikel 28): Volkswagen hatte zudem keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, das die Fahrten durchführte. Dieses wäre gemäß Artikel 28 DSGVO erforderlich gewesen. Die Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte muss demnach danach auf Grundlage eines Vertrags erfolgen, in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind.
- Dokumentationspflichten (Artikel 30): Des Weiteren fehlte eine Erläuterung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Damit lag ein Verstoß gegen die Dokumentationspflichten nach Artikel 30 DS-GVO vor.
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Datenschutz-Folgeabschätzung (Artikel 35): Schließlich wurde keine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO durchgeführt. Mit dieser müssen vor Beginn einer Datenverarbeitung mögliche Risiken und deren Eindämmung bewertet werden.
Die Höhe der Geldbuße (Artikel 83)
Quellen: PM der LfD Niedersachsen vom 26. Juli 2022 – Getzestext der DS-GVO
König Kundendaten Handbuch KundendatenschutzDer sichere Umgang mit Kundendaten ist heute in fast allen Unternehmen ein kritischer Erfolgsfaktor. Dabei bergen Unsicherheiten bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung erhebliche Kosten- und Sanktionsrisiken. Auch erschwert die Komplexität technischer Vorgänge, etwa von Datenverarbeitungen oder im Online-Marketing, das Verständnis der entscheidenden Sachverhalte.
Dabei werden wichtige neue Praxisthemen detailliert behandelt: z.B. PIMS, Browser-Fingerprinting, RTB-Verfahren, der Einsatz von Facebook Custom Audiences sowie das „Privacy Sandbox Projekt“. |
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(ESV/cw)