Prüfung der Selbst-Zertifizierung des Datenimporteurs nach dem Safe Harbor-Abkommen durch das Daten exportierende Unternehmen
Seit dem 26. Juli 2000 besteht eine Vereinbarung zwischen der EU und dem Handelsministerium (Department of Commerce) der USA zu den Grundsätzen des sog. „sicheren Hafens“ (Safe Harbor).
Lieferung: 05/12mit Smartlink: https://datenschutzdigital.de/bdsg_7020_025