Neues Datenschutzrecht
02.05.2017
Reform des Bundesdatenschutzgesetzes passiert Deutschen Bundestag
ESV-Redaktion Recht
Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 nach der 2. und 3. Lesung den Regierungsentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die DS-GVO und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 angenommen. Die Annahme erfolgte in der Fassung der Empfehlung des Innenausschusses vom 25.04.2017.
Das Gremium folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses gegen die Stimmen der Opposition. Das neue BDSG soll den durch die EU-Vorgaben eingeräumten Handlungsspielraum möglichst umfassend ausschöpfen. Demgegenüber sind die deutschen Datenschutzbehörden der Auffassung, dass die Reform den Spielraum überschreitet, den die DS-GVO gibt.
Im Wesentlichen bleibt es trotz der vom Bundestag verabschiedeten Änderungen bei den folgenden Kernregelungen:
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(ESV/bp)
Das Gremium folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses gegen die Stimmen der Opposition. Das neue BDSG soll den durch die EU-Vorgaben eingeräumten Handlungsspielraum möglichst umfassend ausschöpfen. Demgegenüber sind die deutschen Datenschutzbehörden der Auffassung, dass die Reform den Spielraum überschreitet, den die DS-GVO gibt.
| Einige wesentliche Änderungen |
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Im Wesentlichen bleibt es trotz der vom Bundestag verabschiedeten Änderungen bei den folgenden Kernregelungen:
| Die Kernregelungen der Datenschutzreform |
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Knackpunkt
Ein wesentlicher Knackpunkt ist nach wie vor, dass deutsche Gerichte und vor allem die Datenschutzbehörden die Normen des BDSG nicht anwenden dürfen, wenn sie der Meinung sind, dass diese EU-rechtswidrig sind.Wie es weiter geht
- Der Deutsche Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Ländergremium wird sich voraussichtlich am 12.05.2017 damit befassen. Passiert die Reform auch den Bundesrat, wäre Deutschland das erste Mitgliedsland, das die neuen datenschutzrechtlichen EU-Vorgaben angepasst und umgesetzt hätte.
- Allerdings hatte auch die EU-Kommission vor dem Bundestagsbeschluss bereits Nachbesserungen vom deutschen Gesetzgeber eingefordert. Ob die Bedenken der Kommission mit dem jetzigen Beschluss ausgeräumt sind, muss sich erst noch zeigen.
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- Schaffland: „Die konkrete Ausgestaltung des neuen BDSG muss abgewartet werden”
- „Die Praxistauglichkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung muss sich noch unter Beweis stellen”
| Weiterführende Literatur |
| Das Loseblattwerk, Schaffland/Wiltfang, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), erschienen am 03.04.2017, bietet fundierte Kommentierungen zur DS-GVO und zum BSDG. Letztere werden bis zur Neufassung des BSDG aktuell gehalten und dann sukzessive ergänzt bzw. ersetzt. Neben einer leicht verständlichen Synopse zum bisherigen und neuen Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die künftige Rechtslage unter Beachtung des aktuellen Entwurf zum BDSG. |
(ESV/bp)